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   FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01   

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https://dejure.org/2002,17280
FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,17280)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,17280)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,17280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unentgeltliche Grundstücksübertragung mit Maßgabe der unverzüglichen Weiterveräußerung; Verzicht auf eine Eintragungsbewilligung Qualifizierung der Grundstücksübertragung als Geldschenkung; Annahme einer Grundstücksschenkung; Abgrenzung zwischen Geldschenkung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; GBO § 19
    Schenkung; Grundstück; Koppelung; Geldschenkung; unentgeltliche Übertragung; Weiterveräußerung; Auflassung; Eintragungsbewilligung; Schenkungsteuer Abgrenzung zwischen Geld- und Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Geld- und Grundstücksschenkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksschenkung als mittelbare Geldschenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 1545
  • EFG 2003, 870
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Andererseits hat der BFH im Urteil vom 26.09.1990 ( II R 150/88, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1991, 320 ff) entschieden, dass eine Grundstücksschenkung auch dann vorliegen kann, wenn das geschenkte Grundstück vier Tage später vom Beschenkten verkauft wird.

    Zu dem vom BFH im BStBl II 1991, 320 entschiedenen Fall, nach dem die zeitnahe Weiterveräußerung der Annahme einer Grundstücksschenkung grundsätzlich nicht entgegen steht, besteht vorliegend jedoch ein rechtlich erheblicher Unterschied.

    Damit fehlt es an einem Merkmal für die Ausführung einer Grundstücksschenkung, das als wesentlich anzusehen ist, (vgl. BFH, Urteil in BStBl II 1991, 320, sowie Urteil vom 24.07.2002, II R 33/01, BStBl II 2002, 781).

  • BFH, 24.07.2002 - II R 33/01

    Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Damit fehlt es an einem Merkmal für die Ausführung einer Grundstücksschenkung, das als wesentlich anzusehen ist, (vgl. BFH, Urteil in BStBl II 1991, 320, sowie Urteil vom 24.07.2002, II R 33/01, BStBl II 2002, 781).
  • BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85

    Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen -

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Durch die Bindung soll vermieden werden, dass über ein und denselben Sachverhalt im Feststellungsverfahren und im Folgeverfahren in miteinander unvereinbarem Sinn entschieden wird (vgl. BFH, Urteil vom 09.07.1987 IV R 87/85, BStBl II 1988, 342, 344).
  • BFH, 02.07.2004 - II R 73/01

    Feststellungsbescheid über Grundstückswert - Bindungswirkung für ErbSt

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Denn wie bereits in einem anderen Verfahren vom erkennenden 1. Senat des Hessischen Finanzgerichts entschieden (1 K 4081/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 111, Revision eingelegt, II R 73/01), bindet der Wertfeststellungsbescheid nicht hinsichtlich der erbschaftsteuerrechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes, sondern nur bezüglich des Wertes des Grundstückes, mithin nicht bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Grundstücksschenkung oder um eine Geldschenkung handelt.
  • FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4081/99

    Bedarfsfeststellung; Grundlagenbescheid; Grundstück; Lagefinanzamt;

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Denn wie bereits in einem anderen Verfahren vom erkennenden 1. Senat des Hessischen Finanzgerichts entschieden (1 K 4081/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 111, Revision eingelegt, II R 73/01), bindet der Wertfeststellungsbescheid nicht hinsichtlich der erbschaftsteuerrechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes, sondern nur bezüglich des Wertes des Grundstückes, mithin nicht bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Grundstücksschenkung oder um eine Geldschenkung handelt.
  • BFH, 09.06.1993 - II B 11/93

    Voraussetzungen der Annahme einer Abweichung von einer anderen Entscheidung durch

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2002 - 1 K 1546/01
    Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Beschluss vom 09.06.1993 (II B 11/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1994, 102) zwar die Revision in einem Fall nicht zugelassen, in dem die Weiterveräußerung eines Grundstücks in demselben Notartermin als Schenkung der Kaufpreisforderung beurteilt worden war (vgl. auch Meincke, ErbStG § 7 , Rdnr. 25).
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